Vorteile einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft am Beispiel einer Anstalt:
Vermögensschutz und -sicherung
- Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen: Die Anstalt ermöglicht die klare Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen und erhöht so den Schutz des persönlichen Vermögens bei Geschäftsrisiken.
 - Gläubigerschutz: Sie bietet einen erhöhten Schutz vor Zugriffen durch Gläubiger.
 - Stabiler Standort: Liechtenstein gilt als politisch und wirtschaftlich stabiler Standort mit gutem Bonitätsrating.
 
Steuerliche Vorteile
- Keine Erbschafts- und Schenkungsteuer: Liechtenstein erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungsteuer auf Vermögen, das in eine Anstalt eingebracht wird oder sich in Familienbesitz befindet, wodurch eine steuergünstige Nachfolge möglich ist.
 - Steuerbefreiungen für Kapitalerträge: Dividenden und Kapitalgewinne aus Beteiligungen können steuerfrei sein.
 - Besteuerung als Privatvermögensstruktur: Auf Antrag kann eine Anstalt, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, als Privatvermögensstruktur besteuert werden; dann ist nur die Mindestertragssteuer von aktuell CHF 1'800 statt der regulären Ertragssteuer von 12,5 % zu entrichten.
 
Flexibilität und Diskretion
- Gestaltungsfreiheit: Die Anstalt bietet hohe Flexibilität in Gestaltung und Verwaltung.
 - Datenschutz: Liechtensteinische Datenschutzgesetze gewährleisten hohe Diskretion und Privatsphäre der Vermögensinhaber.
 
Haftungshinweis Die Angaben dienen nur als Beispiel und ersetzen keine persönliche Beratung.
 

